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Willkommen auf unserer Info- und FAQ-Seite

Alles, was du über deine Fahrausbildung wissen musst

Starte deine Fahrausbildung mit Vertrauen, indem du alle notwendigen Informationen direkt zur Hand hast. Von der Theorie bis zur praktischen Prüfung – hier findest du Antworten auf deine Fragen und eine klare Anleitung, wie du Schritt für Schritt deinem Führerschein näherkommst.

So meisterst du den Weg zum Führerschein

Der Weg zum Führerschein ist eine spannende Reise, die aus mehreren wichtigen Schritten besteht. Wir haben den Prozess in übersichtliche Etappen gegliedert, um dir einen klaren Fahrplan an die Hand zu geben.

1: Absolviere die Theorieprüfung

Mach dich mit den Verkehrsregeln vertraut und absolviere die Theorieprüfung. Dies ist der erste Schritt deiner Fahrausbildung, der das Fundament für deine praktische Erfahrung legt.

2: Fahren lernen mit der Neo Fahrschule

Nach erfolgreichem Bestehen der Theorieprüfung beginnt der spannendste Teil: das Fahren. Mit der Neo Fahrschule steigst du hinter das Steuer unserer modernen Fahrschulautos und lernst unter Anleitung unserer erfahrenen Fahrlehrer, wie man sicher fährt.

3: Absolviere den VKU

Der Verkehrskunde-Unterricht (VKU) ist ein wichtiger Baustein deiner Ausbildung. Hier lernst du alles über die Verkehrsdynamik, das richtige Verhalten in schwierigen Situationen und wie man Unfälle vermeidet.

4: Absolviere die praktische Prüfung

Nachdem du die nötige Praxiserfahrung gesammelt und den VKU absolviert hast, bist du bereit für die praktische Prüfung. Wir bereiten dich darauf vor, damit du mit Selbstvertrauen und den nötigen Fähigkeiten in die Prüfung gehst.

Häufig gestellte Fragen

Hast du noch Fragen? Hier findest du Antworten auf einige der häufigsten Fragen zu unserer Fahrschule, den Kursen, dem Ablauf der Fahrausbildung und vielem mehr. Unser Ziel ist es, dir alle Informationen bereitzustellen, die du für einen reibungslosen und erfolgreichen Weg zum Führerschein benötigst.

THEORIEPRÜFUNG

Ab dem 1.1.2021 kann der Lernfahrausweis bereits im Alter von 17 Jahren erteilt werden. Bis dahin gilt das Mindestalter von 18 Jahren. Die Theorieprüfung kann frühestens einen Monat vor Erreichung des Mindestalters absolviert werden.

Personen mit Jahrgang 2003 können den Lernfahrausweis ab dem 1. Januar 2021 erwerben, auch wenn sie noch nicht 18-jährig sind. Erhalten sie den Lernfahrausweis noch im Jahr 2021, dürfen sie die Autoprüfung ab dem 18. Geburtstag ablegen, auch wenn sie den Lernfahrausweis noch nicht zwölf Monate besitzen.

Personen mit Jahrgang 2003, die den Lernfahrausweis erst 2022 oder später erwerben, müssen die zwölfmonatige Lernphase durchlaufen.

Die Theorieprüfung kann in den Sprachen Deutsch, Französisch und Italienisch absolviert werden. In einigen Kantonen können die Theorieprüfungen auch auf Englisch absolviert werden (Informiere dich beim Strassenverkehrsamt deines Wohnkantons).

Hier findest du die Kontaktdaten aller Strassenverkehrsämter der Schweiz

Erkundige dich beim Strassenverkehrsamt deines Wohnkantons.

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Die Theorieprüfung dauert 45 Minuten und wird am Computer absolviert. Sie besteht aus 50 Multiple-Choice-Fragen. Die maximale Punktzahl ist 150. Wenn du weniger als 15 Fehlerpunkte hast (d.h. mindestens 135 Punkte), dann hast du die Theorieprüfung bestanden.

Die Theorieprüfung kann beliebig oft wiederholt werden.

Wenn du einen Führerschein der Kategorie A, A1 oder B1 besitzt, musst du die Theorieprüfung für die Kategorie B nicht machen.

Ab 1.1.2021 sind einmal absolvierte Ausbildungen und bestandene Prüfungen grundsätzlich unbefristet gültig.

Bis zum 31.12.2020 musst du spätestens zwei Jahre, nachdem du die Theorieprüfung absolviert hast, die praktische Prüfung machen. Sonst musst du die Theorieprüfung wiederholen.

Mit dem Fahrzeug der Fahrschule.

Die Theorieprüfung dauert 45 Minuten und wird am Computer absolviert. Sie besteht aus 50 Multiple-Choice-Fragen. Die maximale Punktzahl ist 150. Wenn du weniger als 15 Fehlerpunkte hast (d.h. mindestens 135 Punkte), dann hast du die Theorieprüfung bestanden.

Die Kosten unterscheiden sich je nach Kanton. Erkundige dich beim Strassenverkehrsamt deines Wohnkantons.

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Nein, die meisten Kantone erlauben gegen Zahlung einer Gebühr, die Theorieprüfung auch in einem anderen Kanton zu absolvieren.

LERNFAHRAUSWEIS

Du musst einen Sehtest (nicht älter als 2 Jahre) und einen gültigen Nothelferausweis (nicht älter als 6 Jahre) vorweisen können.

Du füllst das Gesuchsformular für den Lernfahrausweis aus und legst den Sehtest und den Nothelferausweis bei. Alle Bestandteile schickst du zusammen dem Strassenverkehrsamt deines Wohnkantons.
Das Gesuchsformular kann in der Regel auf den Internetseiten des Strassenverkehrsamts deines Wohnkantons heruntergeladen werden oder du erhältst es direkt beim Strassenverkehrsamt deines Wohnkantons oder in vielen Gemeinden auch direkt bei der Einwohnerkontrolle.

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Nach dem Beantragen des Lernfahrausweises, bekommst du vom Strassenverkehrsamt eine Zulassungsbewilligung für die Theorieprüfung. Nach bestandener Theorieprüfung bekommst Du den Lernfahrausweis.

VERKEHRSKUNDE

Ja. Du musst den VKU besuchen, sonst kannst du nicht an die praktische Prüfung.

Den VKU musst du vor der praktischen Prüfung besuchen. Damit du den VKU besuchen kannst, musst du im Besitz eines gültigen Lernfahrausweises sein.

Ab dem 1.1.2021 sind einmal absolvierte Ausbildungen und bestandene Prüfungen grundsätzlich unbefristet gültig. Das heisst, ab diesem Datum ist der VKU unbeschränkt gültig. Bis zum 31.12.2020 ist der VKU nur zwei Jahre gültig.

Wenn du einen Führerschein der Kategorie A, A1 oder B1 besitzt, musst du den Verkehrskundekurs nicht besuchen.

Der VKU-Kurs wird von Fahrschulen und Fahrlehrern angeboten. Er dauert insgesamt 8 Stunden, die auf vier Tage verteilt werden.

FAHRSCHULE

Du bist nicht dazu verpflichtet, Fahrstunden bei einem Fahrlehrer zu nehmen, aber es ist sehr empfehlenswert. Denn der Fahrlehrer bringt dir das Fahren von Anfang an korrekt bei und weiss, worauf die Experten bei der praktischen Prüfung achten.

Du kannst auch mit anderen Personen als deinem Fahrlehrer fahren. Für Begleitpersonen gelten folgende Vorschriften: Sie müssen mindestens 23 Jahre alt und seit mindestens 3 Jahren im Besitz des Führerscheins sein. Mit einem Führerschein auf Probe darf man keine Fahrschüler begleiten. Zudem muss die Handbremse für die Begleitperson erreichbar sein.

Es existieren keine Vorschriften betreffend der Anzahl absolvierter Fahrstunden. Der Fahrlehrer meldet dich zur Prüfung an, wenn du prüfungsreif bist. Jede Person lernt anders, deshalb unterscheidet sich die Anzahl der benötigten Fahrstunden stark.

Ab dem 1.2.2019 entfällt der Automateneintrag. Das bedeutet, du kannst die Prüfung mit einem Automaten absolvieren und danach trotzdem mit einem handgeschalteten Auto fahren. Es ist auch möglich, die Fahrausbildung mit einem handgeschalteten Auto zu absolvieren, für die Prüfung aber einen Automaten zu verwenden.

Der Lernfahrausweis ist nur in der Schweiz gültig. Wenn du mit dem Lernfahrausweis ins Ausland fahren willst, musst du dich bei der Vertretung des betreffenden Landes oder den Zolldienststellen über die geltenden Regeln informieren.

Ja, du darfst bei Lernfahrten andere Personen mitführen.

Autobahnen und Autostrassen darfst du erst befahren, wenn du prüfungsreif bist. Prüfungsreif bedeutet, dass du zur Prüfung angemeldet bist oder dass der Fahrlehrer dich als prüfungsreif bestätigt.

PRAKTISCHE PRÜFUNG

Ab dem 1.1.2021 gilt: Wer unter 20 Jahre alt ist und die praktische Führerprüfung machen will, muss mindestens 12 Monate lang mit dem Lernfahrausweis Fahrpraxis gesammelt haben. Für Personen über 20 Jahren gibt es keine solche Vorschrift. Dann entscheidet der Fahrlehrer, wann du prüfungsreif bist.

Nein. Solange du die Voraussetzungen erfüllst, kannst du dich auch selber zur praktischen Prüfung anmelden.

Ab dem 1.2.2019 entfällt der Automateneintrag. Das bedeutet, du kannst die Prüfung mit einem Automaten absolvieren und danach trotzdem mit einem handgeschalteten Auto fahren - vorausgesetzt, du weisst, wie man mit einem handgeschalteten Auto fährt.

In der praktischen Prüfung möchte der Experte sehen, dass du dich sicher im Verkehr fortbewegen und angemessen auf verschiedene Situationen reagieren kannst.

Üblicherweise triffst du dich schon vor der Prüfung mit deinem Fahrlehrer, damit du dich einfahren kannst und letzte Fragen geklärt werden können. Die Prüfungsfahrt findet mit einem Experten statt. Die Prüfung dauert ca. 45 Minuten.

Du kannst die Prüfung problemlos einmal wiederholen.

Wenn du die Prüfung zweimal nicht bestanden hast, darfst du nur zur dritten Prüfung antreten, wenn dein Fahrlehrer bestätigt, dass die Fahrausbildung abgeschlossen ist.

Du kannst die praktische Prüfung zweimal wiederholen. Wenn du die Prüfung auch beim dritten Mal nicht bestehst, musst du zu einem Eignungstest. Dieser klärt ab, ob du überhaupt geeignet bist, ein Motorfahrzeug zu führen. Ein Arzt kann hierbei die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit prüfen. Nur wenn dieser Test als bestanden gilt, darfst du ein viertes Mal an die praktische Prüfung.

Der Experte teilt dir das Resultat unmittelbar nach der Prüfung mit. Du erhältst einen Stempel auf deinen Lernfahrausweis, der besagt, dass du die Prüfung bestanden hast und nun alleine Auto fahren darfst. Achtung: Der Lernfahrausweis mit Stempel ist nach wie vor nur in der Schweiz gültig. Innerhalb von ca. 10 Arbeitstagen erhältst du deinen Führerschein auf Probe, damit darfst du dann auch ins Ausland fahren.

Nein, du kannst die praktische Prüfung in einem Kanton deiner Wahl ablegen. Dein Wohnsitzkanton stellt dir die dafür notwendige Bewilligung aus. Es können Gebühren verlangt werden.

Erkundige dich beim Strassenverkehrsamt deines Wohnkantons.

Hier findest du die Kontaktdaten aller Strassenverkehrsämter der Schweiz

Ja, solange das Auto betriebssicher ist (z. B. wintertaugliche Reifen bei Kälte oder Schneefall), ist dies möglich. Es ist aber empfehlenswert, die praktische Prüfung mit dem Auto des Fahrlehrers zu absolvieren.

Nein, das ist verboten. Dennoch solltest du deine Augen offen halten und eigenständig entscheiden, ob du beispielsweise in eine Strasse fahren darfst oder nicht.

Ja, das kannst du, auch wenn die Chancen meistens nicht gut stehen. Verkehrsexperten haben einen gewissen Ermessensspielraum. Verlange unbedingt eine schriftliche Begründung, die gleichzeitig als anfechtbare Verfügung gilt.

FÜHRERAUSWEIS AUF PROBE

Die Probezeit beträgt 3 Jahre.

Wenn dein Führerausweis auf Probe ein Ablaufdatum im Jahr 2019 hat, bekommst du den definitiven Führerausweis bis zum 31.12.2019 nur, wenn du beide Weiterausbildungskurse (WAB1 und WAB2) absolviert hast.

Wer sich den Besuch des zweiten Tages (WAB 2) sparen will (nicht empfehlenswert), kann den Ausweis ablaufen lassen und den definitiven Ausweis im 2020 beantragen. Achtung: zwischen dem Ablauf des Ausweises und dem Erhalt des definitiven Ausweises darfst du - unter strenger Strafandrohung - nicht fahren!

Wenn dein Führerausweis auf Probe ein Ablaufdatum im Jahr 2020 oder später hat, musst du nur noch den neuen Weiterausbildungstag absolvieren oder nachweisen, dass du den heutigen Weiterausbildungskurs 1 (WAB 1) besucht hast.

Wenn du den Führerausweis auf Probe vor dem 31.12.2019 erworben hast, kannst du anstelle des neuen Weiterausbildungstages den heutigen Weiterausbildungskurs 1 (WAB 1) absolvieren. Die Weiterausbildung muss innerhalb von 3 Jahren absolviert werden.

Wenn du den Führerausweis auf Probe nach dem 31.12.2019 erwirbst, musst du die Weiterausbildung innerhalb von 12 Monaten nach Ausstellung des Führerausweises auf Probe absolvieren.

Für Neulenkende gilt in der Schweiz der Höchstwert von 0.1 Promille Alkohol im Blut.

Den unbefristeten Führerausweis kannst du nur beantragen wenn du den obligatorischen Weiterausbildungstag absolviert hast. Das Gesuch kann frühestens einen Monat vor dem Ablaufdatum des Führerausweises auf Probe eingereicht werden. In den meisten Kantonen kannst du den unbefristeten Führerausweis online bestellen. Erkundige dich beim Strassenverkehrsamt deines Kantons.

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Das erhältst du nirgendwo, weil es das «grüne L» gar nicht gibt. Das Gerücht hält sich zwar hartnäckig, aber mit dem provisorischen Führerausweis auf Probe darfst du alleine auf die Strasse.

Ein sogenannter Rollstopp wird mit einer Busse bestraft. Auf das Bestehen der Probezeit hat ein einzelnes Vergehen in der Regel jedoch keinen Einfluss, wenn durch die Missachtung nicht weitere Personen gefährdet oder verletzt wurden. Nur wer eine mittelschwere oder schwere Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsrecht begeht, die zu einem Ausweisentzug führt, muss mit einer Verlängerung der Probezeit rechnen.

Bei einem zweiten Entzug des Führerausweises wird dieser annulliert. In diesem Fall kannst du erst nach einem Jahr Wartezeit erneut ein Gesuch für den Lernfahrausweis stellen und musst nochmals von vorne anfangen. Voraussetzung für das Gesuch ist allerdings eine Abklärung beim Verkehrspsychologen.
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